Rechtslage in der SchweizKünstliche Befruchtung: Diese Gesetze gelten
In der Schweiz ist die künstliche Befruchtung gesetzlich genau geregelt. Paare mit Kinderwunsch sollten diese Gesetze kennen und wissen – andere Länder sind offener für die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin.
Jedes sechste Paar in der Schweiz hat laut dem Unispital Zürich einen unerfüllten Kinderwunsch. Die moderne Fortpflanzungsmedizin bietet mittlerweile viele Möglichkeiten, Paaren mit Fruchtbarkeitsstörungen zu helfen. Doch nicht alles, was möglich ist, ist in der Schweiz auch erlaubt.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) ist seit 2001 in Kraft, überarbeitet wurde es im September 2017. Es regelt klar, welche Therapien bei Unfruchtbarkeit legal sind, und für wen. Genauso sind einige Möglichkeiten für ein unfruchtbares Paar, doch noch ein eigenes Kind zu bekommen, verboten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Künstliche Befruchtung im Schweizer Gesetz
Ein medizinisches Verfahren, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, ist laut dem Bundesgesetz zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung nur erlaubt,
- wenn es die Unfruchtbarkeit eines Paares beendet, nachdem andere Methoden den Kinderwunsch zu erfüllen versagt haben oder aussichtslos sind.
- wenn es die einzige Option ist, um das Übertragen einer schweren, unheilbaren Krankheit auf die Kinder zu verhindern.
Grundsätzlich muss das Paar sich vor Beginn der Behandlung von einem Facharzt über die mögliche Behandlungsmethoden und deren Risiken beraten lassen. In der Beratung wird das Paar auch auf Alternativen wie die Adoption eines Kindes hingewiesen, zudem wird eine psychologische Begleitung für die Zeit der künstlichen Befruchtung angeboten. Erst nach einer Bedenkzeit kann das Paar eine schriftliche Einwilligung zur Behandlung geben. In der Schweiz gibt es rund 30 Kinderwunsch-Zentren, die auf die medizinisch unterstützte Fortpflanzung spezialisiert sind.
Unerfüllter Kinderwunsch: Das ist erlaubt!
Die Schweiz erlaubt die folgenden Methoden, mit denen sich eine Unfruchtbarkeit bei Frauen und Männer behandeln lässt:
- Insemination
- In-Vitro-Fertilisation (IVF)
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Die intrauterine Insemination verkürzt den Weg der Samenzellen zur befruchtungsfähigen Eizelle, da das gereinigte und konzentrierte Sperma mithilfe eines Katheters durch den Gebärmutterhals direkt in die Gebärmutterhöhle geführt wird. Die Befruchtung findet im Körper der Frau statt. In der Eidgenossenschaft ist diese Unterstützung der natürlichen Befruchtung eine Pflichtleistung der Grundversicherung. Jedoch werden nur drei Behandlungszyklen pro Schwangerschaft übernommen.
Die In-vitro-Fertilisation und Intracytoplasmatische Spermieninjektion unterscheiden sich von der Insemination, da sie zu den Methoden der künstlichen Befruchtung zählen. In beiden Fällen wird die Eizelle ausserhalb des weiblichen Körpers befruchtet. Bei der IVF befruchten die Samenzellen in einer Glasschale selbst die Eizelle. Danach werden bis zu drei Embryonen der Frau wieder in die Gebärmutter eingesetzt.
Bei der ICSI, einer Weiterentwicklung der IVF. Für die Befruchtung wird mithilfe einer Mikropipette ein einzelnes Spermium direkt in eine Eizelle eingeführt. Danach verläuft das Verfahren wie bei der In-vitro-Fertilisation.
Seit 2017 dürfen in der Schweiz bei der künstlichen Befruchtung statt nur drei bis zu zwölf Embryonen pro Zyklus entwickelt werden. Überzählige Eizellen und Embryonen dürfen für eine weitere zukünftige Schwangerschaft eingefroren werden. Die Kryokonservierung ist für fünf Jahre vorgesehen, mit Option auf Verlängerung.
Die Erfolgsraten der künstlichen Befruchtung stehen in der Schweiz nicht schlecht. Jedoch müssen die Paare mit hohen Kosten rechnen, da die Behandlung keine Pflichtleistung der Krankenkassen ist.
Samenspende in der Schweiz: nur bedingt erlaubt
Die Samenspende mithilfe der künstlichen Befruchtung oder einer Insemination ist erlaubt, allerdings nur bei Ehepaaren. Ledigen Frauen und lesbischen Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft bleibt die Samenspende bisher verwehrt.
Zudem schützt das neue Gesetz das Kindsrecht: Das durch eine Samenspende gezeugte Kind kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Auskunft über seinen biologischen Vater verlangen. Dafür erhält es Informationen beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen. Das Amt informiert anschliessend den Samenspender über das Auskunftsgesuch und ermöglicht dadurch ein Kennenlernen von Vater und Kind.
Grenzen der Präimplantationsdiagnostik
Seit dem revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz 2017 sind in der Schweiz neue Techniken der Präimplantationsdiagnostik erlaubt. Die Diagnostik ist jedoch nur für Paare zugelassen,
- die Träger von schweren Erbkrankheiten sind.
- die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können.
Paare, die sich die Untersuchung entscheiden, müssen sich neben der normalen Beratung auch über Fragen der Genetik beraten lassen. An den künstlich befruchteten Eizellen entstandenen Embryonen werden anschliessend Gen-Tests durchgeführt. Nur die gesunden Embryonen werden der Mutter in die Gebärmutter eingesetzt.
Künstliche Befruchtung in der Schweiz: Das ist verboten!
In der Eidgenossenschaft sind folgende Praktiken gesetzlich verboten:
- Leihmutterschaft
- Embryonenspende
- Eizellenspende
Diese Verbote veranlassen viele Paare sich ihren unerfüllten Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen. In Tschechien, Österreich, Spanien und den USA gelten zum Beispiel liberalere Gesetze in Hinblick auf Leihmutterschaft und Eizellenspende. Ist es zum Beispiel in der Schweiz gerecht, dass Männer ihren Samen spenden dürfen, Frauen aber ihre Eizellen nicht? Ja, findet eine Ethikerin.