Spermien spendenDank Samenspende legal schwanger werden

Mit einer Samenspende kann der Kinderwunsch noch in Erfüllung gehen. Doch nicht jeder Frau und jedem Paar steht laut Schweizer Gesetz diese Behandlung zu. Die wichtigsten Fakten.

Legal per Samenspende schwanger werden
Wundertüte Spermienspende: Paare mit Kinderwunsch dürfen die Samenspende in der Schweiz nicht selbst aussuchen. © iStock / Getty Images Plus

Wenn ein Paar trotz innigem Kinderwunsch nicht auf natürlichem Weg schwanger wird, kann der Grund der Unfruchtbarkeit auch beim Mann liegen. Zum Beispiel bei Azoospermie, wenn er keine Spermien hat, sie aus genetischen Gründen nicht ausreichend vorhanden sind oder durch Chemotherapien und Bestrahlung geschädigt wurden. In der Schweiz ist in diesen Fällen die Samenspende gesetzlich erlaubt. Vorausgesetzt, das Paar erfüllt zwei wichtige Bedingungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Gesetz erlaubt eine Behandlung mit Spenderspermien bei Kinderwunsch.
  • Nur verheiratete Paare haben bei Unfruchtbarkeit des Mannes ein Recht auf eine Samenspende, lesbische Paare nicht.
  • Der Ehemann wird der rechtmässige Vater des Kindes.

Denn eine legale Samenspende ist bislang nur für verheiratete gemischtgeschlechtliche Paare möglich. Nur sie können sich an eine der offiziellen Samenbanken in der Schweiz wenden und eine Spende erhalten. Und das machen immer mehr Paare: 2001 wurden 62 Samenspenderkinder geboren, 2012 waren es bereits 387.

Nach einer erfolgreichen Behandlung der Frau und der Geburt des Kindes wird der Ehemann automatisch der gesetzliche Vater des Kindes. Er erhält alle Rechte und übernimmt alle damit anfallenden Pflichten. 

Nicht jeder profitiert von der Samenspende

Frauen ohne Partner oder lesbische Paare sind in der Schweiz bisher von dieser Form der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen. Doch das könnte sich bald ändern. 

Die Bundesversammlung diskutiert im Jahr 2019 darüber, die eingetragenen Lebensgemeinschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren der Ehe gleichzustellen, inklusive Bürgerrecht und Zugang zur Adoption. Zusätzlich steht im Raum, ob dadurch auch lesbische Paare ein Recht auf die Samenspende erhalten sollen. 

Bisher können sich Single-Frauen und homosexuelle Paare ihren Kinderwunsch nur auf Umwegen erfüllen. Sie bestellen Spermien im Internet bei ausländischen Samenbanken mit liberaleren Gesetzen wie zum Beispiel Dänemark und schmuggeln das Paket in die Schweiz, sie suchen sich auf Online-Partnerbörsen einen One-Night-Stand in aller Welt oder haben im Bekanntenkreis einen Mann, der sich als privater Samenspender zur Verfügung stellt.

Keine Selektion des Spenders

Das Paar hat in der Schweiz keine Möglichkeit, den Samenspender aus einem Katalog auszuwählen, wie dies in anderen Ländern möglich ist. Das Gesetz verbietet die eigenständige Selektion bei der künstlichen Befruchtung.

Stattdessen wählt die Kinderwunschklinik eine geeignete Spermaspende nach grundlegenden Kriterien wie Blutgruppe, Statur, Haarfarbe und Augenfarbe aus, damit das Kind in die Familie passt.

Wie die Samenspende abläuft

Schweizer Ehepaare oder verlobte Paare, die vor dem Behandlungsbeginn heiraten werden, wenden sich zunächst an eine der offiziellen Samenbanken in ihrem Land. Dazu zählen neben dem Unispital Basel und der OVA IVF Clinic Zürich auch das Centro Pro Crea im Tessin.

Nachdem die Samenbank, das passende Sperma für das Paar beziehungsweise den Samenspender ausgewählt hat, werden sie der Frau in einer Klinik oder bei einem Frauenarzt zum Eisprungtermin in die Gebärmutter eingeführt.

Meist wird zur Befruchtung die Technik der Insemination bei der Frau angewendet. Dabei wird ohne Narkose ein Katheter mit den Spermien durch die Scheide und den Muttermund bis zur Gebärmutter gelegt. Dadurch hat das Sperma einen kurzen bequemen Weg zur Eizelle, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung erhöht.

Im Vorfeld sind häufig eine Hormonbehandlung mit Tabletten oder Spritzen und einige Ultraschalltermine nötig, um die Eizellreifung zu unterstützen und den Eisprung auszulösen. Risiken sind dabei vor allem Mehrlingsschwangerschaften und Zystenbildungen.

Gibt es auch bei der Frau Fruchtbarkeitsprobleme oder soll die Wahrscheinlichkeit einer Empfängnis erhöht werden, wird meist eine künstliche Befruchtung mittels In-vitro-Fertilisation oder ICSI angewendet. Bei Frauen, die älter als 42 Jahre sind, wird generell die IVF empfohlen.

Was die Samenspende kostet

Die Kosten für die Behandlung und die Insemination, oder wenn nötig auch die künstliche Befruchtung, muss das Paar in der Eidgenossenschaft selbst tragen. Da es viel Geld kostet, müssen sich die Kinderwunsch-Paare den finanziellen Aufwand gut überlegen.

«Bei uns zahlen die Paare für die Aufnahme ins Programm 1500 Franken», sagt Peter Fehr von der Zürcher Kinderwunschklinik OVA IVF, einem der grössten Anbieter von Samenbanken in der Schweiz. Dieser Betrag beinhalte die Untersuchungen, die Insemination, die Entschädigungen für die Spender sowie die obligatorisch Meldung an das Register in Bern, das ebenfalls kostenpflichtig sei.

Andere Anbieter würden diese Kosten auf den Preis der Insemination addieren, so Fehr. Dieser könne in der Schweiz zwischen 1000 und 1500 Franken liegen. «Bei uns kostet jede Insemination 800 Franken», bestätigt der Facharzt.

Bestellungen von Samen im Ausland kosten laut Fehr in der Regel mehr Geld. Samenlieferungen von der dänischen Samenbank Cryos kosten mit Liefergebühren und Mehrwertsteuern zwischen 1500 und 5000 Franken. Je nachdem, was bestellt wird und ob die Spender anonym bleiben oder nicht.

Wie der Samenimport in die Schweiz abläuft

Einige Paare möchten die Spendersamen im Ausland kaufen. Dann muss eine Klinik oder Organisation mit Importbewilligung für Sperma dies für sie tun. Die Samen werden anschliessend an die Klinik geliefert und der Frau dort eingeführt. 

«Selbst dürfen Paare die Spermien nicht bestellen und inseminieren», betont Fehr. Natürlich werde es trotzdem gemacht. Der Zoll konfisziere gelegentlich Proben von Samen. Ebenso würden sich Ärzte strafbar machen, die ohne Importbewilligung und ohne Bewilligung für das Anbieten dieser Behandlungen Inseminationen machen. «Sie können ihre ärztliche Zulassung verlieren», so der Experte.

Das Hauptproblem bei dem illegalen Import sei vor allem die Umgehung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) und die ausbleibende Meldung der geborenen Kinder an das Register in Bern, sagt Fehr. Er sieht keine Vorteile in der Auslandsbestellung. «Ich möchte alle Spender selbst informieren, denn nur so können wir aus meiner Sicht die medizinischen, ethischen und gesetzlichen Auflagen erfüllen.» Auch für die Paare sei der direkte Weg mit einem Schweizer Samenspender seriöser, und sogar billiger, betont der Mediziner.

Wer Samen spenden darf

In der Schweiz ist die Samenspende der Organspende gleichgestellt und darf nicht entlohnt werden. Die Männer erhalten nur eine Aufwandsentschädigung von rund 2000 Franken, da sie zu gut zehn Terminen über mehrere Wochen erscheinen müssen. Bei diesen wird entschieden, ob sie sich als Spender auch wirklich eignen. Das ist durchschnittlich in der Schweiz einer von zehn Männern zwischen 20 und 40 Jahren.

Untersucht werden in einem Spermiogramm die Anzahl und Beweglichkeit des Spermas. In genetischen Tests werden Erbkrankheiten ausgeschlossen. Weitere Untersuchungen konzentrieren sich auf das Herz-Kreislaufsystem, den Bewegungsapparat und die Geschlechtsorgane. Mehrere Blutuntersuchungen sollen unter anderem Gelbsucht, Syphilis und Chlamydien ausschliessen. Zudem wird der Spender über seine Krankenvorgeschichte wie Operationen und häufige Probleme im familiären Umfeld befragt.

Die Spermien werden für fünf Jahre eingefroren, jeder Mann darf nur maximal acht Kinder über die Samenspende zeugen. Dadurch ist es für ein Paar, das die Samenspende in Anspruch nimmt, nicht ausgeschlossen, zwei Kinder vom gleichen Spender zu bekommen. So haben diese Geschwister sogar den gleichen leiblichen Vater.

Kindsrechte bei der Samenspende in der Schweiz

Seit 2001 hat das Kind das Recht, die Identität des genetischen Vaters zu erfahren, sobald es volljährig geworden ist. Aus diesem Grund muss jeder Samenspender registriert werden, die Daten werden für 80 Jahre gespeichert. Das Ende der anonymen Spender.

Es wurde vermutet, dass sich die verlorene Anonymität auf die Spendenbereitschaft auswirken könnte. Diese Erfahrung hat der Arzt Peter Fehr nicht gemacht: «Wir haben immer eine Liste mit rund 100 ernsthaften Interessenten, die den Fragebogen beantwortet habe. Anfragen haben wir zehn bis 15 pro Monat, doch wir brauchen nur etwa zehn bis 20 neue Spender pro Jahr.»

Nach Geburt eines künstlich gezeugten Kindes werden seine Daten dem Bundesamt für das Zivilstandswesen in Bern mitgeteilt, um «im Bedarfsfall die betroffenen Kinder bei der Nachforschung über ihre Herkunft begleiten zu können».

Die Nachforschung läuft meist in drei Schritten ab: Nach dem Antrag wird eine Bestätigung verschickt, dass es sich tatsächlich um eine Samenspende handelt. Danach werden Informationen zum Vater wie Figur und Haarfarbe bekannt gegeben. Wenn es einen Kennenlern-Wunsch gibt, vereinbart das Amt einen Termin zum Treffen von Samenspender und Kind. Adressen und Telefonnummern werden nicht herausgegeben. Ein DNA-Test ist durch die Registrierung normalerweise nicht mehr notwendig.

Eine moralische Unterstützung bei diesen Treffen bieten Vereine wie appella oder das Betroffenen-Netzwerk Kinderwunsch.

Im Jahr 2019 sind die ersten Kinder der registrierten Samenspenden volljährig und könnten sich über ihre biologischen Väter informieren. Ob es eine Welle von Anfragen geben wird? Schweizer Psychologen gehen davon aus, dass weniger als fünf Prozent der Eltern ihr Kind über die Samenspende aufklären.

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