Verbot der Eizellenspende in der SchweizDie wichtigsten Argumente gegen die Legalisierung
Die Eizellenspende wird in der Schweiz heftig diskutiert. Eine Gegnerin dieses Verfahrens ist die Theologin Ruth Baumann-Hölzle. Im Interview erklärt sie, was gegen die Eizellenspende spricht.
In der Schweiz ist die Eizellenspende aktuell verboten. Das könnte laut Ruth Baumann-Hölzle, Theologin und Leiterin des Instituts Dialog Ethik, auch so bleiben. Dafür hat sie ihre Gründe. Wie weit kann der Mensch gehen, um sich den Wunsch auf ein Kind zu erfüllen?
Ruth Baumann-Hölzle, in der Schweiz ist gemäss dem Bundesamt für Statistik jedes sechste Paar wegen Unfruchtbarkeit in Therapie. Denen könnte man mit der Eizellenspende helfen. Warum sind Sie dagegen?
Baumann-Hölzle: Die Frage ist, warum diese Paare Probleme mit der Fruchtbarkeit haben. Ein sehr wichtiger Grund ist, dass viele von ihnen erst spät Kinder haben wollen, weil sich Kind und Karriere so schlecht vereinbaren lassen. Wir sollten deshalb daran arbeiten, familienfreundliche Strukturen zu schaffen, bevor wir die Fortpflanzungsmedizin weiter vorantreiben. Sie ist vielfach nur eine Symptombekämpfung tiefer liegender Probleme unserer Gesellschaft.
Eizellspende als Risiko für die Frau
Aber nicht alle Methoden der Fortpflanzungsmedizin sind verboten. In der Schweiz ist die künstliche Befruchtung zum Beispiel erlaubt – auch die Samenspende. Was spricht also gegen die Eizellenspende?
Mit der Eizellspende gehen ein medizinischer Eingriff und schwerwiegende gesundheitliche Belastungen der Frauen einher. Das ist bei der Samenspende nicht der Fall. Es besteht demnach die Gefahr, dass eine Frau sich allen Risiken zum Trotz für das Spenden einer Eizelle entscheidet, weil sie Geld dafür bekommt und ihr aufgrund einer finanziellen Notlage keine andere Wahl bleibt – und das ist eine Ausbeutung und Kommerzialisierung des weiblichen Körpers.
Das Verbot bewirkt aber, dass die Frauen ins Ausland gehen.
Dieser Logik gemäss müsste man alle Verbote, die anderswo keine Verbote sind, aufheben. Nur weil etwas in einem Land erlaubt ist, heisst das, dass wir es auch machen müssen. Sonst ist am Ende alles erlaubt – so wie in Spanien, wo man die Augenfarbe und sogar das Geschlecht aussuchen kann.
Nein, das stimmt nicht. In Spanien wird nur darauf geschaut, dass die Spenderin der künftigen Mutter einigermassen gleicht.
In Spanien können Eizellenspenderinnen aus Katalogen ausgewählt werden – insofern auch die Augenfarbe. Die Länder, in denen die Fortpflanzungsmedizin gefördert wird, stehen in Konkurrenz zueinander – es geht um viel Geld, und je grösser das Angebot, desto mehr Kunden werden angelockt. Nur Reiche können sich eine solche Behandlung leisten.
Haben Frauen ein Recht auf ein Kind?
Deshalb plädieren viele Befürworter dafür, dass die Krankenkassen für eine solche Behandlung aufkommen sollen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Unfruchtbarkeit sogar als Krankheit deklariert.
Unfruchtbarkeit als Krankheit bedeutet, dass die unfruchtbare Person selber behandelt werden soll. Dies ist aber noch kein Anspruchsrecht auf eine Eizellenspende einer anderen Frau. Wir haben zwar die Freiheit, ein Kind zu bekommen, aber kein Recht darauf und schon gar nicht auf ein bestimmtes Kind. Nicht der Kinderwunsch steht im Zentrum der Regulierung, sondern die Frage der Schutzverpflichtung des Staates den Eizellspenderinnen gegenüber.
Die ethische Kernfrage ist denn auch, ob sich Frauen selber schädigen dürfen, um den Kinderwunsch anderer zu erfüllen. Zudem gilt es auch, die gesundheitlichen Langzeitrisiken der Reproduktionsmedizin genauer zu untersuchen, bevor weitere Massnahmen zugelassen werden.