Strafsache KinderwunschSo ist die Eizellspende in der Schweiz geregelt

Die Eizellspende ist oft die letzte Chance, schwanger zu werden. Doch in der Schweiz ist diese Spende noch verboten. Die wichtigsten Fakten zum Ablauf, Alternativen und Argumenten für die Legalisierung.

Eizellspende in der Schweiz
Eine grosse Geste, verbunden mit grosser Hoffnung: die Eizellspende. © Evan Kirby, Unsplash

In der Schweiz werden die verschiedenen Methoden der künstliche Befruchtung durch das Fortpflanzungsmedizingesetz reguliert. Dieses erlaubt zwar die Samenspende, verbietet jedoch die Eizellspende, weil man eine Kommerzialisierung und Ausbeutung des weiblichen Körpers befürchtet.

In der Schweiz müssen die genetische Mutter und die Frau, die das Kind gebärt, ein und dieselbe Person sein.

In anderen europäischen Ländern sieht die Gesetzeslage anders aus, weshalb es Schweizer Frauen und Paare für die Eizellenspende nach Spanien, Tschechien oder Österreich zieht.

Wann eine Eizellspende notwendig ist

Wenn die eigenen Eizellen der Frau geschädigt, unbrauchbar oder nicht mehr vorhanden sind, ist eine Schwangerschaft nur noch durch eine Eizellspende möglich. Das betrifft vor allem Krebskranke, denen eine Chemotherapie die Ovarien zerstört hatte, Frauen bei denen die Wechseljahre vorzeitig einsetzen oder die von Geburt an keine Eierstöcke haben, sowie Paare, die zu spät mit dem Kinderkriegen begonnen haben.

Ablauf der Eizellenspende

Bei der Eizellenspende ist das Verfahren grundsätzlich wie bei der künstlichen Befruchtung mittels In-vitro-Feritilisation: Nach einer rund zweiwöchtigen Hormontherapie werden der Spenderin mehrere Eizellen unter Vollnarkose punktiert und entnommen. Ebenso kann es sich um überzählige Eizellen von einer Frau sein, die sich ebenfalls wegen ihrem Kinderwunsch der Behandlung unterzogen hat. Im Labor werden diese Eizellen mit dem Sperma des Mannes befruchtet und anschliessend ein oder mehrere Embyronen in den Körper der Frau eingesetzt.

Voraussetzungen für eine Eizellspende

Um ein Kind austragen zu können, muss die Gebärmutter der Frau intakt sein. Sie ist die wichtigste Bedingung für eine erfolgreiche Eizellspende. Die Frau erhält vor der Behandlung eine Hormonbehandlung, um die Gebärmutterschleimhaut aufzubauen. Denn nur dann können sich die durch der IVF entstandenen Embryonen in der Gebärmutterschleimhaut einnisten.

Legalisierungsbestrebungen in der Schweiz

Seit einigen Jahren gibt es aber auch hierzulande Bestrebungen, diese Form der künstlichen Befruchtung in der Schweiz zu legalisieren. Dies liegt unter anderem daran, dass nur so eine hinreichende Qualitätskontrolle gewährleistet werden könne. Untersuchungen zeigten, dass nicht alle ausländischen Kliniken seriös arbeiten. So werden in der Schweiz beispielsweise Mehrlingsschwangerschaften weitgehend verhindert, indem Frauen mit hervorragenden Schwangerschaftschancen nur ein befruchtetes Ei implantiert wird.

Andrea Büchler, Professorin für Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, befürwortet die Legalisierung der Eizellspende in der Schweiz. Das Gesetz, dass die genetische Mutter und die Frau, die das Kind gebärt, ein und dieselbe Person seien müssen, findet sie nicht einleuchtend: «Bei der Samenspende wird dieses Argument nicht vorgebracht.» Es gebe keine Beweise dafür, dass sich die Spaltung der Elternschaft negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirke.

Auch das Argument der Ausbeutung des weiblichen Körpers lässt die Juristin nicht gelten. Natürlich müsse man sicherstellen, dass eine Spenderin frei, sehr gut informiert und umfassend aufgeklärt ist. «Die Hürden müssen hoch angesetzt werden. Aber letztlich ist es ein persönlicher Entscheid. Ich verstehe nicht, warum man den Frauen abspricht, diesen für sich treffen zu können.»

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