«Das ist mein Kind!»Alles über die Vaterschaftsanerkennung
Mehr als 25 Prozent der Babys in der Schweiz haben unverheiratete Eltern. Doch wie sieht die Rechtslage der Vaterschaft bei diesen im Konkubinat lebenden Eltern aus? Tipps und Informationen zur Vaterschaftsanerkennung.
Das Glück nach der Geburt eines Babys ist unbeschreiblich, die erste Zeit als Eltern intensiv, faszinierend – aber auch anstrengend. Damit Sie die erste gemeinsame Zeit mit Ihrem Kind richtig geniessen können, lohnt es sich, sich bereits vor der Geburt über einige rechtliche Grundlagen Gedanken zu machen. Denn Eltern, die im Konkubinat leben, haben bezüglich Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht andere Voraussetzungen als verheiratete Paare.
Anerkennung der Vaterschaft: Wichtig für unverheiratete Väter
Kommt in der Schweiz ein Baby als Kind verheirateter Eltern zur Welt, gilt der Ehemann automatisch als rechtlicher Vater. Er muss das Kind nicht ausdrücklich anerkennen. Zusätzlich tritt bei Verheirateten automatisch das gemeinsame Sorgerecht in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur biologische Väter können eine Vaterschaft anerkennen.
- Nach der Anerkennung einer Vaterschaft kann ein gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz beantragt werden.
- Ist das gemeinsame Sorgerecht geregelt, kann das Kind den Nachnamen des Vaters annehmen.
Komplizierter ist der Sachverhalt bei unverheirateten Eltern: In diesem Fall muss der leibliche Vater das Kind ausdrücklich anerkennen. Erst dadurch wird er rechtlich gesehen zum Kindsvater, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die Anerkennung der Vaterschaft ist sowohl vor der Geburt als auch nach der Geburt möglich.
Wann die Anerkennung in Kraft tritt
Eine Vaterschaftsanerkennung tritt mit der Geburt des Babys in Kraft. Werden die Papiere für die Anerkennung erst nach der Geburt eingereicht, gilt die Vaterschaft rückwirkend. Einmal vollzogen, lässt sich die Anerkennung nicht mehr widerrufen. Sie begründet die rechtliche Verwandtschaft zwischen dem leiblichen Vater und seinem Kind. In der Folge hat das Kind Anspruch auf Unterhalt von seinem Vater und ist erbberechtigt.
Zusätzlich regeln: Das Sorgerecht
Erkennt ein unverheirateter Vater seine Vaterschaft an, heisst das gemäss Schweizerischem Recht nicht automatisch, dass die beiden Elternteile dadurch die gemeinsame elterliche Sorge haben. Vielmehr bleibt die alleinige elterliche Sorge bei der Mutter. Jedoch können die beiden unverheirateten Elternteile anlässlich der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Baby erklären. Dies ist auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes möglich.
Achtung: Möchte ein unverheiratetes Paar in einem Zug die Vaterschaft anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht erklären, müssen beide Elternteile dies bestätigen. Es ist also von Vorteil, wenn beide Elternteile gemeinsam zum Zivilstandsamt gehen.
Der Grundsatz lautet: Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, egal ob verheiratet oder unverheiratet, treffen wichtige Entscheidungen zu ihrem Nachwuchs gemeinsam. Dazu gehören zum Beispiel Fragen zum Erziehungsstil, zur Ausbildung, aber auch zum Schutz und zur Pflege des Kindes – etwa medizinische Entscheidungen wie Impfungen. Liegt das Sorgerecht bei einem Elternteil, ist dieser alleine berechtigt, diese wichtigen Entscheidungen zu treffen.
Den Familiennamen wählen
Ist der Vater anerkannt und haben sich die Eltern auf ein gemeinsames Sorgerecht geeinigt, so kommt für das Baby nach Schweizer Recht der Familienname der Mutter oder der des Vaters infrage – auch wenn die Eltern unverheiratet sind.
Allerdings gilt für die Wahl des väterlichen Namens die Frist von einem Jahr. Ohne die Vereinbarung der gemeinsamen Sorge, trägt das Kind den Ledignamen der Mutter.
Die Entscheidung für einen Familiennamen muss beim ersten Kind gefällt werden und gilt dann auch für weiteren gemeinsamen Nachwuchs. Es kann nicht jedes Geschwisterkind einen anderen Nachnamen haben.
Wohin sich wenden für die Vaterschaftsanerkennung?
Wer eine Vaterschaft rechtlich anerkennen möchte und die Schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, kann sich an ein beliebiges Zivilstandsamt in der Schweiz wenden.
Formulare und Fristen
Jedes Kanton hat andere Formulare für die Vaterschaftsanerkennung. Als Beispiel dienen diese vom Kanton Zürich.
Grundsätzlich werden lediglich ein Identitätsausweis und eine Wohnsitzbescheinigung benötigt. Das jeweilige Zivilstandsamt informiert die Eltern, wenn zusätzliche Dokumente vorgelegt werden müssen.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich für die Vaterschaftsanerkennung entweder an das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes oder an das Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Schweizer Heimatort der Mutter oder des Vaters wenden.
Will ein Vater das Vaterschaftsrecht nicht anerkennen...
Auch die Mutter hat ein Recht darauf, den Vater ihres unehelichen Kindes anerkennen zu lassen. Lehnt ein Mann, der von der Mutter als biologischer Vater bezeichnet wird, eine Kindsanerkennung ab, kann die Mutter auf Feststellung der Vaterschaft klagen. In diesem Fall kann ein Vaterschaftstest vom zuständigen Gericht angeordnet werden.