Gemeinsames SorgerechtWas unverheiratete Paare in der Schweiz wissen müssen

Das gemeinsame Sorgerecht ist in der Schweiz auch für unverheiratete Paare möglich. Die Regelung tritt aber nicht automatisch in Kraft. Das müssen Eltern wissen.

Gemeinsames Sorgerecht in der Schweiz 

Bei verheirateten Paaren gilt automatisch die gemeinsame elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder. Um eine Gleichstellung von Mann und Frau zu gewährleisten, ist 2014 in der Schweiz ein neues Gesetz in Kraft getreten: Auch unverheiratete Eltern können nun das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder haben.

Gemeinsame elterliche Sorge gilt nicht automatisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass die Eltern die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihres Kindes gemeinsam tragen.
  • Unverheiratete Paare müssen die gemeinsame elterliche Sorge zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft gemeinsam beim Zivilstandsamt erklären.

Bei unverheirateten Paaren tritt das gemeinsame Sorgerecht nicht automatisch in Kraft, sondern muss durch eine gemeinsame Erklärung beim zuständigen Zivilstandsamt beantragt werden. Bis zur erfolgten Erklärung verbleibt das Sorgerecht unverheirateter Eltern bei der Mutter. Die Erklärung wird zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft eingereicht.

Achtung: Möchte ein unverheiratetes Paar in einem Zug die Vaterschaft anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht erklären, müssen sowohl die Mutter als auch der Vater dies bestätigen. Es ist also von Vorteil, wenn beide Elternteile gemeinsam zum Zivilstandsamt gehen. 

Erfolgt die gemeinsame Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz des Kindes zuständig. Dort finden Sie auch die notwendigen Formulare.

Auch wenn sich ein Elternteil weigert, die Erklärung abzugeben, kann sich der andere Elternteil an die KESB wenden. Diese erteilt die gemeinsame elterliche Sorge, sofern keine Gefährdung des Kindswohls besteht.

So ist das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz geregelt.
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Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge?

Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht, für das Kind zu entscheiden, wo es das noch nicht selbst kann. Bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge lautet der Grundsatz: Mutter und Vater entscheiden in wichtigen Fragen zusammen und übernehmen in gleicher Weise die Verantwortung für die Entwicklung und Erziehung ihres Kindes.

Das betrifft zum Beispiel Fragen zum Erziehungsstil, zur Ausbildung, aber auch zum Schutz und zur Pflege des Kindes, beispielsweise bei medizinischen Entscheidungen wie Impfungen. Weder der Vater noch die Mutter sollen alleine Stichentscheidungen treffen können. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet die zuständige Behörde.

Sollte es zu einer Scheidung kommen

Weitere Informationen

Die Plattform humanrights informiert über die Einführung und Entwicklung des Gesetzes.

Im Falle einer Trennung der Eltern – oder bei verheirateten Paaren einer Scheidung – bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Das bedeutet, dass die Eltern zum Beispiel den Aufenthalt des Kindes gemeinsam bestimmen. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz des betreuenden Elternteils ist aber eine Zustimmung der anderen Seite nur notwendig, wenn es gravierende Auswirkungen auf die elterliche Sorge hat. Bei einem Umzug ins Ausland muss in jedem Fall der andere Elternteil zuzustimmen.

Geteiltes Sorgerecht kann vom Gericht zugesprochen werden, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Auch falls bei unverheirateten Paaren keine Erklärung abgegeben wurde, fällt das alleinige Sorgerecht automatisch der Mutter zu.

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Was das gemeinsame Sorgerecht nicht regelt

Das Gesetz regelt im Falle einer Trennung oder Scheidung nicht, wie die Eltern die Betreuung des Kindes aufteilen. In dieser Frage müssen sich beide Elternteile einig sein und dies zusammen festlegen. Die Aufteilung muss zum Wohle des Kindes sein.

Auch regelt die gemeinsame elterliche Sorge nicht die Zahlung der Alimente.

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