Zu zweit starkDie Rechte von Alleinerziehenden 

Alleine ein Kind gross zu ziehen, ist eine Herausforderung. Gleichzeitig muss man sich noch mit Finanzen durchschlagen. Das Wichtigste zu Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Mutterschaftsentschädigung und Sorgerecht für Alleinerziehende.

Die Rechte von Alleinerziehenden 

Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt

Sollte der Vater die Vaterschaft vor der Geburt nicht anerkennen, dann helfen nach der Geburt die Elternberatungsstelle und das Jugendsekretariat weiter. Ein bis zwei Monate nach der Geburt des Kindes wird die Mutter beim Jugendsekretariat eingeladen: das Einkommen des Vaters wird festgestellt für die Zahlung von Alimenten und eine Sorgerechts-Regelung wird festgelegt.

Falls der Vater nicht zu diesem Termin beim Jugendsekretariat mit geht, sollte die Mutter alleine hingehen. Der Vater bekommt dann eine extra Einladung. Neu ist seit 2017, dass die aufzuwendenden Kinderbetreuungskosten des betreuenden Elternteils bei der Bemessung des Unterhalts mit berücksichtigt werden – auch bei Unverheirateten Eltern.

Was für Rechte Alleinerziehende haben.
Es ist durchaus machbar! Mutter zieht ihr Kind alleine gross. (Bild: Wavebreakmedia/iStock, Thinkstock)

Alleinerziehend in der Schweiz und gemeinsames Sorgerecht

Für nicht verheiratete Paare gilt seit 2014, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht mittels Erklärung beantragen können. Ohne Erklärung fällt hingegen der Mutter das alleinige elterliche Sorgerecht zu. Der Vater hat in solch einem Fall allerdings ein Recht auf angemessenen Kontakt zu seinem Kind, sofern dies dem Wohle des Kindes nicht zuwiderläuft.

Beistandschaft und Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende in der Schweiz

Unter einer Beistandschaft wird eine rechtmässige Vertretung des Kindes verstanden, welche aber aufgabenmässig und zeitlich beschränkt ist. Eine solche Beistandschaft wird von der Vormundschaftsbehörde extra angeordnet, wenn sich die Eltern zum Beispiel beim Unterhalt nicht einig sind oder die Vaterschaft nicht anerkannt wird. Die Beistandschaft kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater beantragt werden. 

Weitere Informationen

Auf der Website «Vaterrechte Schweiz» können überschlagsmässig die Unterhaltszahlungen berechnet werden.

Auch wenn die Zahlungen des Alimente-Zahlers nicht einlangen, wird die Vormundschaftsbehörde oder eine andere Behörde im Kanton eingebunden, welche hilft die Zahlungen für die Mutter einzutreiben.

Finanzielles – Mutterschaftsentschädigung

Für die Mutter selbst gilt: Wenn sie vor der Geburt des Kindes mindestens 9 Monate nach AHV-Gesetz versichert war, und während mindestens 5 Monaten in der Schweiz gearbeitet hat, dann erhält die Mutter 14 Wochen lang 80 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens. Man nennt diese Zahlungen Mutterschaftsentschädigung. Dazu ist es notwendig, dass der Arbeitgeber den Geburtsschein des Kindes erhält. Der Arbeitgeber wird dann die Formalitäten für die Mutter erledigen.

Für Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen gibt es zudem Beiträge an die Krankenkassenprämien. Auch Kleinkinder-Betreuungsbeiträge sind möglich. Diese sind aber je nach Kanton unterschiedlich geregelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alleinerziehende Mütter haben es schwer. Aber sie haben auch Rechte.
  • Anzuraten ist, eine Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt zu veranlassen.
  • Das Jugendsekretariat regelt Alimente und das Sorgerecht.
  • Ohne gemeinsame Erklärung der Eltern erhält die Mutter bei unverheirateten Paaren das Sorgerecht.


Publiziert von der Redaktion, Titelbild: iStock, Thinkstock

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