Schon vor der GeburtWarum Sie zügig eine Krankenkasse fürs Baby brauchen

In der Schweiz sind Babys sind nicht automatisch über die Krankenkasse ihre Eltern mitversichert. Wird die Versicherung nicht rechtzeitig abgeschlossen, kann es Probleme geben. So gehen Sie auf Nummer sicher.

Krankenversicherung für Babys
Dieses Baby hat gut lachen. Es wurde schon vor der Geburt von einer Krankenkasse aufgenommen. © iStock / Getty Images Plus

In der Schweiz ist eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse für jeden Einwohner obligatorisch. Nur wissen die Babys im Bauch ihrer Mütter noch nichts von der Bürokratie. 

Würde es nach ihnen gehen, kommen sie ohne Versicherung auf die Welt. Das ist kein Problem. Laut Gesetz hat das Kind noch drei Monate nach der Geburt Zeit, bis es eine Versicherung haben muss. Eine Anmeldung innerhalb der Frist gewährleiste, so heisst es bei den Schweizer Behörden, eine rückwirkende Versicherung des Kindes bis zum Geburtstermin. Bei verspäteter Anmeldung werden Auslagen erst ab dem Beitrittstag vergütet. 

Gute Gründe für vorgeburtliche Zusatzversicherungen

Aber diese dreimonatige Aufschubfrist zu nutzen, ist nicht immer vorteilhaft. Während das Kind ein Recht auf eine Grundversicherung hat, besteht dieses nicht für eine Zusatzversicherung.

Ist es nicht vor der Geburt versichert gewesen und hat eine Einschränkung, wird es unter Umständen ein Leben lang keine Zusatzversicherung bekommen. Denn Versicherungen nehmen bereits geborene Babys nicht ohne vorgängige Gesundheitsprüfung auf. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dann zum Ausschlusskriterium.

Das Wichtigste in Kürze

  • Babys müssen von ihren gesetzlichen Vertretern krankenversichert werden.
  • Die Grundversicherung ist bis zu drei Monate nach der Geburt abzuschliessen.
  • Freiwillige Zusatzversicherungen sind empfehlenswert.

Versicherungsprobleme bekommen die Eltern wenn das Neugeborene ein Frühchen ist und eine intensive Betreuung braucht, es eine Behinderung hat oder dringend operiert werden muss. Die Eltern müssen häufig die Kosten für Behandlungen und Betreuung, die über die Grundversicherung hinaus gehen, selber tragen.

Diese Schuldenfalle können werdende Eltern umgehen, wenn sie ihr Kind schon vor der Geburt versichern. Dann ist es noch möglich, alle Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragebogen abzuschliessen.

Die Krankenkasse vor der Geburt auszuwählen, hat einen grossen Vorteil: Noch hat die Familie Zeit und Ruhe für so ein Thema. Ist das Baby erstmal da, dreht sich alles um den Familienzuwachs. Wer hat da schon Geduld für Formulare.

Ist das Baby vor der Geburt angemeldet, müssen meist nur noch Geschlecht, Name und der Geburtstag an die Krankenversicherung gemeldet werden. Das geht auch schnell in einer Stillpause.

Grundversicherung: Das bieten Krankenkassen für Babys

Bei der Wahl dieser vorgeburtlichen Versicherung sind die Eltern sehr frei. Das Baby muss nicht bei der gleichen Krankenkasse angemeldet werden wie die Eltern. Ein Vergleich kann sich lohnen, denn die Kosten für eine Baby-Grundversicherung sind bei den Anbietern sehr unterschiedlich.

Entscheidungshilfe

Neutral und kostenlos: Das Bundesamt für Gesundheit vergleicht die Prämien der Grundversicherung der Krankenkassen.

Nur das voraussichtliche Geburtsdatum und den Wohnort benötigen viele Anbieter zur Berechnung der Krankenkassen-Prämien für ungeborene Kinder. Sie werden wie bei der Helsana oder der Sanitas direkt online angezeigt. Andere Kassen wie die Swica fragen mehr Daten ab und melden sich telefonisch oder per E-Mail mit der Offerte. Auf dem Markt gibt es auch verschiedene Vergleichsportale. Besonders die folgenden drei Aspekte sollten Eltern im Auge haben.

1. Familienrabatt vergleichen

Sind die Eltern schon bei derselben Versicherung gemeldet, können sie unter Umständen durch das Baby einen höheren Familienrabatt erhalten. Dieser beträgt bei drei Personen in einem Haushalt bei der Helsana zum Beispiel zehn Prozent auf die Zusatzversicherungen. Sympany bietet bei Kindern bis 18 Jahre, die mindestens wie ein Elternteil auf derselben Familienpolice versichert sind und im selben Haushalt leben, 30 Prozent Rabatt auf Zusatzversicherungen. Ein Vergleich lohnt sich.

2. Krankenkassen-Modell auswählen

In der Schweiz haben Versicherungspflichtige die Wahl zwischen verschiedenen Modellen, die sich preislich unterscheiden:

  • Freie Arztwahl
  • HMO (Health Maintenance Organization)
  • Telemedizin
  • Hausarzt-Modell

Bei HMO müssen Versicherte immer erst eine bestimmte Praxis aufsuchen, bei der Telemedizin zuerst einen Ärzte-Hotline anrufen und wird dann an einen passenden Arzt vermittelt, beim Hausarzt-Modell ist der erste Gang zum Hausarzt obligatorisch, ausgeschlossen bei Notfällen. Durch die Einschränkung der freien Arztwahl sind diese drei Modelle günstiger als das Standardmodell mit allen Optionen. Vor ihrer Entscheidung zum Beispiel für das Hausarzt-Modell, sollten Eltern sich versichern, ob in ihrer Nähe auch ein auf Kinder spezialisierter Arzt auf der Liste der Versicherung zu finden ist. Sonst macht das Hausarzt-Modell unter Umständen keinen Sinn.

Eine weitere Prämienverbilligung kann den Eltern nach der Geburt des Babys durch den Kanton beschert werden, vorausgesetzt das Einkommen, abhängig vom Zivilstand und Kanton, überschreitet nicht eine bestimmte Höhe.

3. Franchise und Selbstbehalt

Für Babys gibt es in der Grundversicherung keine obligatorische Franchise. Sie ist generell bei Null angesetzt. Eltern die eine freiwillige Franchise von 100 bis 600 Franken wählen, erhalten einen Prämienabschlag. Dieser lohnt sich aber meistens nicht, da Babys in den ersten Jahren regelmässig für Untersuchungen zum Arzt müssen

Der Selbstbehalt für Babys liegt bei zehn Prozent pro Behandlung, maximal 350 Franken im Jahr. 

Tipps für Zusatzversicherungen für Babys

Neben der obligatorischen Grundversicherung können für Babys schon vor der Geburt Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Diese sind je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich und häufig werden viele Leistungen auch gebündelt in Paketen angeboten. Ein direkter Vergleich der Kosten und Angebote ist daher schwierig. 

Beispiele für Zusatzversicherungen sind Komplementärmedizin, Notfallbehandlungen im Ausland mit Rückführung in die Schweiz, freie Spitalwahl, Kostenübernahme für Nichtpflichtmedikamente oder Impfungen, eine Haushaltshilfe, die das Kind zu Hause betreut.

Manche Zusatzversicherungen übernehmen auch Kosten bei Babykursen wie Babyschwimmen oder Prekip. In diesem Fall zähle die Zusatzversicherung des Babys, weil das Baby lerne, erläutert Gioia Zogg von Swica. Bei Babymassagen hingegen lernen die Eltern, weshalb dieser Kurs über deren Zusatzversicherung verrechnet werden müsse.

Auch die Zahnversicherung zählt in der Schweiz zu den Zusatzversicherungen. Sie kann bei jedem Anbieter ab Geburt abgeschlossen werden und auch nachträglich ohne Zahnattest bis spätestens zum dritten Altersjahr. Bei einigen Krankenkassen sogar bis zum sechsten Altersjahr.

Allerdings besteht die Gefahr, dass die nachträgliche Anmeldung über die Jahre vergessen wird. Und auch der vermeintliche Kostenvorteil für eine spätere Versicherung ist nicht immer gegeben. Eine Versicherung der Zähne vor der Geburt kann, obwohl die Babys nicht sofort Zähne haben, im Vergleich billiger sein. Ebenfalls in den Vergleich einfliessen sollten die Bedingungen für die Kostenübernahme bei einer Zahnspange.

Produziert von der Redaktion

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