Ultraschall in der SchwangerschaftDie erste Begegnung

In einer Ultraschalluntersuchung sehen Sie, wie Ihr Baby wächst und wie sein Herzschlag sich anhört. Während der Schwangerschaft führt der Arzt mindesten zweimal einen Ultraschall durch. Wann weitere Untersuchungen nötig sind und was dabei erkannt werden kann.

Ultraschall in der Schwangerschaft

Die Grundversicherung deckt zwei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft ab. Die erste Untersuchung wird zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Durch diese wird die Schwangerschaft bestätigt und eine Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen. Weiterhin lassen sich der zeitliche Ablauf der Schwangerschaft und der Geburtstermin anhand der Ergebnisse dieser Untersuchung festlegen. Dafür wird der Fötus ausgemessen.

Starke Anomalien fallen bereits beim ersten Ultraschall auf. Ausserdem wird festgestellt, ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt. Auf Ihren Wunsch hin kann der Frauenarzt zudem beim Ersttrimestertest eine Nackenfaltenmessung durchführen. Dies dient der Abklärung des Trisomie21-Risikos. Ein erhöhtes Risiko bedeutet jedoch nicht, dass das Kind tatsächlich am Down-Syndrom leidet - der Frauenarzt wird in diesem Fall weitere pränatale Untersuchungen vorschlagen.

 

 

Die zweite Ultraschalluntersuchung – Organscreening

Die zweite Untersuchung per Ultraschall wird zwischen der 20. und der 23. Schwangerschaftswoche durchgeführt und dient dem Organscreening. Der Frauenarzt untersucht die Organe des Kindes, kontrolliert das Wachstum, die Lage der Plazenta und die Menge des Fruchtwassers. Eventuelle Fehlbildungen können so frühzeitig erkannt werden.

Durch eine Messung des Kindes und den Abgleich mit den Daten des ersten Ultraschalls der Schwangerschaft kann zudem kontrolliert werden, ob das Kind ausreichend wächst. Jetzt kann mit etwas Glück auch das Geschlecht des Babys erkannt werden. Möchten Sie dieses nicht wissen, sollten Sie dies vor der Untersuchung mitteilen. 

Anzahl Ultraschalluntersuchungen während Schwangerschaft.
Der Zustand des Babys wird mit einem Ultraschall kontrolliert. (Bild: studio 77-28/iStock, Thinkstock)

Weitere Ultraschall-Untersuchungen nach Bedarf

Bei einer Risikoschwangerschaft, wenn Sie bereits eine Fehlgeburt hatten oder Blutungen in der Frühschwangerschaft aufgetreten sind, führt der Arzt zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durch. Dies ist auch der Fall, wenn Sie eine Hormonbehandlung oder eine künstliche Befruchtung durchgeführt haben. Dann erfolgt der erste Ultraschall meist bereits in der Frühschwangerschaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz werden zwei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft von der Grundversicherung bezahlt: eine im ersten, die zweite im zweiten Trimester.
  • Hierdurch können Fehlbildungen, Wachstumsstörungen und weitere Auffälligkeiten des Kindes erkannt werden.

Oftmals wird im letzten Drittel der Schwangerschaft eine weitere Ultraschalluntersuchung vorgenommen. Diese dienen vor allem der Kontrolle des Wachstums und der Lage des Kindes. Auch wird kontrolliert, ob das Kind noch ausreichend durch die Plazenta versorgt wird. Besteht eine Indikation für diese weiteren Untersuchungen, werden die Kosten in der Regel ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Kein Ultraschall während der Schwangerschaft

Einige Frauen lehnen Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft komplett ab. Das ist natürlich legitim. Allerdings schadet ein Ultraschall nach bisherigen Erkenntnissen weder der schwangeren Frau noch dem ungeborenen Kind. Im Gegenteil: Durch diese Untersuchungen lassen sich der Zustand und die Entwicklung des Kindes gut feststellen. Auffälligkeiten oder Krankheiten können so frühzeitig entdeckt werden

Publiziert von der Redaktion, Titelbild: iStock, Thinkstock, Quelle: Spital Thurgau

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