Nicht ohne RisikoWann eine Fruchtwasserpunktion trotzdem sinnvoll ist

Die Fruchtwasserpunktion kann mit hoher Sicherheit genetische Erkrankungen erkennen, sie ist aber mit Risiken verbunden. In der Regel wird die Fruchtwasseruntersuchung deshalb nur empfohlen, wenn eine Risikoschawangerschaft oder eine Veranlagung für genetisch bedingte Krankheiten vorliegt.

Vorsorgeuntersuchung durch Fruchtwasserpunktion 

Eine Fruchtwasserpunktion, auch Amniozentese genannt, wird vom Frauenarzt in seltenen Fällen angeordnet. Dies beispielsweise, wenn das Ergebnis des Ersttrimester-Screenings auffällig war. Auch Erbkrankheiten in den Familien der Eltern oder das Alter der Schwangeren können Gründe dafür sein. Ab 35 Jahren steigt das Risiko für Anomalien beim Kind an.

Der Eingriff wird ambulant durchgeführt und ist in der Regel schnell vorbei. Mit einer dünnen Hohlnadel werden ca. 10 bis 15 Milliliter des Fruchtwassers entnommen. Im Fruchtwasser befinden sich Zellen des Kindes, welche kultiviert werden. So lassen sich diverse Auffälligkeiten, beispielsweise das Down-Syndrom, Neuralrohrdefekte oder andere Chromosomenauffälligkeiten erkennen.

Wozu eine Fruchtwasserpunktion bei Schwangeren vorgenommen wird.
Mit einer Nadel wird das Fruchtwasser entnommen. (Bild: thomasandreas/iStock, Thinkstock)

Möglichkeiten und Risiken der Fruchtwasserpunktion

Die Punktion des Fruchtwassers ist eine sehr präzise Methode, um genetische Störungen und Erbkrankheiten zu erkennen. Wie jeder Eingriff birgt sie jedoch einige Risiken. Diese müssen vom Frauenarzt abgewogen werden, bevor die Indikation zur Fruchtwasseruntersuchung gestellt wird. Bestehen Sie auf einer eingehenden Beratung, bevor Sie sich für oder gegen die Fruchtwasserpunktion entscheiden. In unter einem Prozent der Fälle kann es zu einer Fehlgeburt kommen. Ebenso kann es in Ausnahmefällen zum Verlust von Fruchtwasser kommen. Schliesst der Stichkanal sich nicht von selbst, ist ein stationärer Aufenthalt im Spital nötig. In wenigen Fällen kann es zudem zu Blutungen und Infektionen kommen.

Krankenkassen zahlen Fruchtwasserpunktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fruchtwasserpunktion kann nach der vierzehnten und bis zur achtzehnten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
  • Sie dient der Abklärung eventueller Auffälligkeiten und Anomalien.
  • In der Regel wird sie nur durchgeführt, wenn in den Familien der Eltern Erbkrankheiten oder andere Genanomalien aufgetreten sind oder das Ersttrimester-Screening auffällig war.
  • Auch bei Schwangeren über 35 Jahren wird häufig eine Fruchtwasserpunktion durchgeführt.

Liegt ein begründeter Verdacht auf eventuelle Anomalien beim Kind vor, stellt die Fruchtwasserpunktion eine geeignete Möglichkeit dar, um diese zu diagnostizieren oder auszuschliessen. Sie gibt den werdenden Eltern genaue Informationen über den Gesundheitszustand des Kindes. Bei gegebener Indikation übernehmen schweizerische Krankenkassen die Kosten für die Untersuchung. Die Fruchtwasserpunktion kann ab der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Etwas früher ist eine Punktion der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) möglich. Weitere Informationen über beide Tests, sind auf der Website des Universitätsspitals Zürich zu finden.

Publiziert von der Redaktion, Titelbild: iStock, Thinkstock

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