Was bringt es?Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft

Eine Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft ist in den Vorsorgeuntersuchungen in der Schweiz nicht vorgesehen. Dennoch kann sie wichtige Erkenntnisse liefern.

Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft

Der Zweck einer Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft liegt darin, wichtige Erkenntnisse über den jeweiligen Zustand des Embryos zu gewinnen. So kann zum Beispiel mit dem ersten Ultraschall festgestellt werden, ob sich der Embryo in der Gebärmutter richtig eingenistet hat und ob es sich um eines oder mehrere Kinder handelt.

Anhand des Ultraschalls können auch Gefahren rechtzeitig erkannt und Fehlbildungen oder Chromosomenstörungen festgestellt werden. Beim ersten Ultraschall können auch das Alter des Embryos ermittelt und ein erster Geburtstermin ausgerechnet werden.

Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft bereits ab der 5. Woche

Eine Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft kann bereits ab der 5. oder 6. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt werden, da dies auch der Zeitpunkt ist, in der die meisten Frauen feststellen, dass ihre Periode ausgeblieben ist.

In der Frühschwangerschaft gehen in der Schweiz die meisten Frauen auch zur ersten Untersuchung zum Frauenarzt und lassen sich anhand der Ultraschalluntersuchung die Schwangerschaft bestätigen. Diese erste Sonografie in der Frühschwangerschaft ist der Zeitpunkt, an dem das ungeborene Kind zum ersten Mal sichtbar gemacht werden kann.

Vorteile einer Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft.
Ultraschallbild Ergebnis nach der Vorsorgeuntersuchung. (Bild: Monkey Business Images/iStock, Thinkstock)

Wie läuft Ultraschall in der Frühschwangerschaft ab?

Meist wird eine Ultraschalluntersuchung vaginal durchgeführt. Dabei wird eine Ultraschall Sonde in die Vagina eingeführt und kann ein sehr detailliertes Bild liefern. Die ersten wichtigen Erkenntnisse über die Schwangerschaft werden hier gewonnen. So können zum Beispiel eine extrauterine Schwangerschaft erkannt oder ausgeschlossen und die Fruchtblase des Embryos sichtbar gemacht werden.

Diese erste Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft ist auch in der Schweiz keine Vorsorgeleistung, die für die Mutterschaftszeit vorgesehen ist. Ein erstes Ultraschall-Screening wird normalerweise in der 9.-12. Woche der Schwangerschaft angesetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits in der Frühschwangerschaft kann ein Ultraschall wichtige Erkenntnisse liefern, beispielsweise wenn es sich um eine Zwillings-Schwangerschaft handeln könnte.
  • In der Regel erfolgt die erste Ultraschalluntersuchung aber erst später.

Ultraschall Bild beim Spezialisten

Für den Frauenarzt ist es aufschlussreich, wenn zum Beispiel in der 5. SSW das erste Mal der Embryo in der Fruchtblase erkannt werden kann. In der 6. SSW wird das erste Mal die Herzaktivität des Kindes festgestellt, was dann auch darüber Auskunft gibt, ob es sich um eine wirklich intakte Schwangerschaft handelt. In der 7. SSW können dann die ersten embryonalen Bewegungen des Kindes festgestellt werden.

In der 8. und 9. SSW bilden sich Arm- und Beinknospen. Der Ultraschall gibt Auskunft darüber, ob sich in der gebildeten Fruchtblase wirklich ein Embryo befindet. Wenn dies nicht der Fall ist, muss von einer Frühgeburt ausgegangen werden. Ist in der Fruchtblase zu diesem Zeitpunkt ein Chorion erkennbar, dann hat sich auch ein Embryo eingenistet.

Lesen Sie dazu auch: Wie viele Ultraschalluntersuchungen nötig sind.

Weitere Erkenntnisse in der Frühschwangerschaft

Bei diesem ersten Ultraschall kann der Nachweis einer Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaft festgestellt werden und auch die Tatsache, ob es sich um zweieiige oder eineiige Zwillinge handelt. Allerdings passiert es häufig, dass eine Zwillingsanlage verschwindet und sich nur ein Embryo weiterentwickelt. Der Frauenarzt kann in der Frühschwangerschaft aus der Abmessung des Embryos die Scheitel-Steiss-Länge ermitteln.

Publiziert von der Redaktion, Titelbild: iStock, Thinkstock

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