Adoption in der SchweizDiese Voraussetzungen müssen Eltern erfüllen

Eine Adoption ist für viele Paare und Alleinstehende, die kein eigenes Kind bekommen können, meist die letzte Hoffnung. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in der Schweiz ein Kind adoptieren zu dürfen.

Voraussetzungen für eine Adoption in der Schweiz
Bis ein Paar ein Adoptivkind in die Arme schliessen kann, ist es ein langer Weg. © ArtMarie, E+/ Getty Images

Endlich eine Mutter und einen Vater haben – endlich für ein eigenes Kind sorgen dürfen und es in die Arme schliessen, endlich eine Familie sein. Die Adoption ist für kinderlose Paare und elternlose Kinder ein grosses emotionales Ereignis im Leben. Gleichzeitig ist sie aber auch ein nüchterner Rechtsakt, der das Eltern-Kind-Verhältnis regelt.

In der Schweiz dürfen sowohl verheiratete Paare als auch Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Damit gehört die Eidgenossenschaft zu den wenigen Ländern, die Alleinstehenden die Adoption eines Kindes gestatten.

In eingetragener Partnerschaft lebende Personen dürfen kein Kind adoptieren. Aus diesem Grund können gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder adoptieren, da in der Schweiz für homosexuelle Paare nur die eingetragene Partnerschaft nicht jedoch die Ehe erlaubt ist

Wer adoptieren darf

Ehepaare, die adoptieren möchten, müssen beide mindestens 28 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Zudem müssen beide Partner mindestens 16 Jahre älter als das Kind sein. Sind die Ehepartner mehr als 45 Jahre älter als das zu adoptierende Kind, ist eine Adoption nicht möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer adoptiert muss das 28. Lebensjahr erreicht haben und mindestens 16 Jahre älter sein als das Kind.
  • Die Adoption nichtleiblicher Kinder ist verheirateten Paaren und Alleinstehenden gestattet.
  • In die Familien kommen die Adoptivkinder meist mit sechs Monaten.

Adoptionswillige Einzelpersonen dürfen weder verheiratet sein, noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Sie müssen ebenfalls das 28. Lebensjahr bereits erreicht haben und mehr als 16 Jahre aber maximal 45 Jahre älter als

Jeder, der in seinem Haushalt ein Adoptivkind aufnehmen möchte – egal ob Ehepaar oder Einzelperson – muss seine Eignung, für es sorgen zu können, umfassend nachweisen. Es muss gewährleistet sein, dass sie sich dauerhaft um die Erziehung kümmern und für den Unterhalt aufkommen können.

Sofern die leiblichen Eltern bekannt sind und es kein Findelkind ist, müssen diese der Adoption zustimmen. Diese Zustimmung darf frühesten sechs Wochen nach der Geburt erteilt werden. Im Durchschnitt kommen hierzulande zur Adoption freigegebene Babys im Alter von sechs Monaten zu ihren Adoptiveltern, wie es auf dem Nachrichtenportal Watson heisst.

Der Ablauf der Adoption in der Schweiz

Personen, die eine Adoption planen, haben einen langen Weg vor sich. Im Durchschnitt müssen sie fünf Jahre warten, bis die Adoption zustande kommt. Schweizer Paare, die gerne Adoptiveltern werden möchten, wenden sich zunächst an die zentrale Adoptionsbehörde ihres Wohnsitzkantons. Dort stellen sie ein Adoptionsgesuch. Die Behörde vermittelt Informationsmaterial und berät die adoptionswilligen Personen individuell. Zusätzlich werden auch Kurse für künftige Adoptiveltern angeboten.

In der Schweiz gehen seit 1980 die Zahl der Adoptionen kontinuierlich zurück. Neugeborene werden immer seltener zur Adoption freigegeben. 2014 und 2015 waren es in der Deutsch-Schweiz jeweils nur zwölf, wie die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. Gleichzeitig nimmt das Alter der Adoptivkinder zu, das liegt auch daran, dass Stiefkinder ebenfalls in der Statistik mitgezählt werden.

Zahlen zur Adoption in der Schweiz vom Bundesamt für Statistik

Die internationale Adoption

Da in der Eidgenossenschaft immer weniger Kinder zur Adoption freigegeben werden, adoptieren viele kinderlosen Paare Kinder aus dem Ausland. Aber auch hier steht die Unterbringung der Adoptivkindern bei Eltern aus dem Herkunftsland im Vordergrund. «Eine internationale Adoption ist nur noch dann eine Möglichkeit, wenn im Heimatland für das Kind keine geeignete Betreuungsstruktur gefunden werden kann», informiert die Schweizer Fachstelle für Adoption. Zudem erschweren die Auflagen der Haager Übereinkommen von 1993 zum Schutz der Kinder die Auslandsadoption.

Ein emotionaler Moment: Als Eltern zum ersten Mal das Baby in den Armen halten. @ Liudmila_Fadzeyeva/iStock, Thinkstock

Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, muss sich zunächst an die zuständigen Adoptionsbehörden im eigenen Heimatland wenden. Diese helfen beim Zusammentragen der Unterlagen und vermitteln seriöse Anlaufstellen im Ausland. Zudem informieren die Adoptionsbehörden über kulturelle Besonderheiten des Herkunftslandes des Babys.

Adoption von Stiefkindern

Zwei Papis oder zwei Mamis zu haben – das ist für einige Kinder auch in der Schweiz Realität. Seit 2018 ist die Stiefkindadoption für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft oder in verschieden- und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, wie dem Konkubinat möglich.

Weitere Informationen

Wissenswertes über die Adoption in der Schweiz finden Sie auf dem Informationsportal online der Behörden und in der Broschüre vom Bundesamt für Justiz.

Nach vorherigem Recht konnten nur verheiratete Personen das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Auch in dieser Form der Adoption muss der Altersunterschied zwischen der adoptierenden Person und dem zu adoptierenden Kind zwischen sechzehn und fünfundvierzig Jahren betragen. Die adoptierende Person muss zudem seit drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt mit einem der Elternteile des Kindes führen.

Publiziert von der Redaktion

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